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OLG Hamm, 11.07.2000 - 1 Ws (L) 5/2000 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Bedingte Entlassung, lebenslange Freiheitsstrafe, Erforderlichkeit der Zuziehung eines Sachverständigen, Vollzugslockerungen
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- OLG Koblenz, 23.06.1999 - 1 Ws 209/99
Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2000 - 1 Ws (L) 5/00
Ist demgegenüber davon auszugehen, dass eine Entlassung ohnehin aufgrund bestimmter Umstände nicht in Betracht kommen kann, bedarf es der Heranziehung eines Sachverständigen nicht (BGH NJW 2000, 1663; vgl. auch Senatsbeschluss 1 Ws 209/99 OLG Hamm). - OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 1 Ws 963/99
Ungünstige Sozialprognose bei Versagung von Vollzugslockerungen
Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2000 - 1 Ws (L) 5/00
Dies muss nach Auffassung des Senats in Ansehung dieser Sicherheitsinteressen jedenfalls bei solchen Tätern selbst dann gelten, wenn dem Verurteilten Lockerungen aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen von den Vollzugsbehörden verweigert worden sind, wie es vorliegend möglicherweise in den letzten Jahren der Fall gewesen ist (vgl. hierzu aber auch Bundesverfassungsgericht NStZ 98, 373; NStZ 2000, 109 und diesem folgend OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 187). - BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91
Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung; …
Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2000 - 1 Ws (L) 5/00
Ist demgegenüber davon auszugehen, dass eine Entlassung ohnehin aufgrund bestimmter Umstände nicht in Betracht kommen kann, bedarf es der Heranziehung eines Sachverständigen nicht (BGH NJW 2000, 1663; vgl. auch Senatsbeschluss 1 Ws 209/99 OLG Hamm). - BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97
Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und …
Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2000 - 1 Ws (L) 5/00
Dies muss nach Auffassung des Senats in Ansehung dieser Sicherheitsinteressen jedenfalls bei solchen Tätern selbst dann gelten, wenn dem Verurteilten Lockerungen aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen von den Vollzugsbehörden verweigert worden sind, wie es vorliegend möglicherweise in den letzten Jahren der Fall gewesen ist (vgl. hierzu aber auch Bundesverfassungsgericht NStZ 98, 373; NStZ 2000, 109 und diesem folgend OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 187). - BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99
Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …
Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2000 - 1 Ws (L) 5/00
Dies muss nach Auffassung des Senats in Ansehung dieser Sicherheitsinteressen jedenfalls bei solchen Tätern selbst dann gelten, wenn dem Verurteilten Lockerungen aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen von den Vollzugsbehörden verweigert worden sind, wie es vorliegend möglicherweise in den letzten Jahren der Fall gewesen ist (vgl. hierzu aber auch Bundesverfassungsgericht NStZ 98, 373; NStZ 2000, 109 und diesem folgend OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 187).